Verkehrsrecht

Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, kennen Sie meist Ihre Rechte nicht. Der gegnerische Haftpflichtversicherer kennt seine Rechte umso besser, da Sie es dort meist mit spezialisierten Sachbearbeitern zu tun haben. Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich aus unterschiedlichsten Vorschriften des öffentlichen und Zivilrechts zusammensetzt. Unsere Arbeit beginnt bei Verkehrsunfallschäden direkt nach dem Unfall, indem wir Ihnen helfen, Ihre Aussagen rechtssicher zu gestalten und sich nicht in Widersprüche verwickeln zu lassen, oder Sie davon abhalten, ein vielleicht voreiliges Schuldanerkenntnis abzugeben. Bereits zu diesem Zeitpunkt können wir helfen

  • falsche Schuldeingeständnisse zu vermeiden und
  • die Haftungsfragen nach dem Unfallhergang realistisch einzuschätzen.

 

Susanne Bühler

Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in München

Rechtsanwältin Susanne Bühler, Fachanwältin für Versicherungsrecht, berät Sie kompetent und umfassend bei allen juristischen Belangen rund um Verkehrsrecht. Wir sind mit unserer Kanzlei clx Rechtsanwälte in München ansässig und deutschlandweit für Sie tätig.

E-Mail: buehler@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-0

Susanne Bühler Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in München

Susanne Bühler

Was ist Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen auf öffentlichen Straßen und Wegen betreffen. Das Verkehrsrecht gilt sowohl für die Führer von Kraftfahrzeugen, genauso aber für Fahrradfahrer, Fußgänger, die Roller etc.. Und da alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, ist das Verkehrsrecht komplex.

Der Unfallkontrahent möchte häufig lieber jede Schuld am Unfall von sich weisen, da er befürchtet in seiner KFZ-Haftpflichtversicherung sonst höher gestuft zu werden; das Interesse des Versicherers ist es, möglichst wenig zu zahlen. Daher versucht dieser im Rahmen des sog. Schadenmanagements, den Geschädigten schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten. Oft soll dabei der Schaden möglichst geringgehalten werden. So werden Sachverständige beauftragt, die vom gegnerischen Versicherer bezahlt werden, was aber gravierende Auswirkungen auf die Ihnen zustehenden Schadensersatzpositionen haben kann!

Verkehrsrecht – was können wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun?

  • Wir überprüfen mögliche Schmerzensgeldansprüche.
  • Wir klären Ihre materiellen Ansprüche (Reparaturkosten/ Totalschaden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden, Wertminderung u.v.m.).
  • Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durch.
  • Wir setzen gegebenenfalls Ihre Ansprüche gegenüber dem eigenen (Voll-) Kaskoversicherer durch.

Unfallgeschädigte, die sich rechtlich beraten und vertreten lassen, erhalten oft den höheren Schadensersatz, da sich viele Ansprüche erst nach eingehender Prüfung ergeben.

Verkehrsrecht – wer zahlt den Anwalt?

Aus dem sogenannten Regulierungsgegenstandswert, also der Zahlung, die der gegnerische Haftpflichtversicherer an Sie leistet, werden auch die Anwaltskosten übernommen.