Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für (Zahn-) Arzthaftungsrecht? Im Bereich der Arzthaftung können Schadensersatzansprüche auf Behandlungsfehler und auf Aufklärungsfehler gestützt werden. Oft erleben Patient:innen, die einen sog. ärztlichen Kunstfehler geltend machen, dass man ungleich schwerer als in anderen Rechtsbereichen zu seinem Recht kommt.

 

Heidi Jobst Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

Heidi Jobst

Heidi Jobst

Rechtsanwältin Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht, unterstützt Sie gerne in allen Fragen des Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht

E-Mail: jobst@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-50

Jeder Mensch macht Fehler. Dies gilt natürlich auch für Ärzte, Zahnärzte und andere medizinische Leistungserbringer in Deutschland, auch wenn sie im Regelfall eine lobenswerte und oft selbstlose Arbeit zum Wohle des Patienten leisten.  Die einzelnen Behandlungsschritte muss jeder (Zahn-)Arzt sorgfältig entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst vornehmen. Tut er dies nicht, so könnte ein Behandlungsfehler vorliegen, der zum Schadensersatz verpflichtet.

Speziell im Zahnarzthaftungsrecht ist der unmittelbare finanzielle Schaden des Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers in der Regel beträchtlich, da die Behandlungskosten nur noch zu einem geringen Teil von Krankenversicherern übernommen werden. Gerade wenn Implantate und Prothetik fehlerhaft erbracht wurden und eine vollständige Neuversorgung notwendig wird, kann das bis zum finanziellen Ruin führen.

Fachliches Wissen, jahrzehntelange Erfahrung vor Gericht und der Schlichtungsstelle sind zur Durchsetzung Ihrer Interessen unabdingbar. Wir verfügen über die notwendige Kompetenz und die Erfahrung im Arzt- und Zahnmedizinrecht, um Sie erfolgreich zu vertreten.

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