Vergütung

Individuell - Fair - Transparent

Die Vergütung für unsere Leistungen ist für unsere Mandanten fair und nachvollziehbar. Deshalb bieten wir in unserer Kanzlei auch individuelle Vergütungsvereinbarungen an.

Wir klären Sie zu Beginn des Mandats über die voraussichtlich entstehenden Kosten sowie die möglichen Vergütungsvereinbarungen auf. Dies sind gesetzliche Gebühren, Honorarvereinbarung nach Stundensätzen, Erfolgshonorar oder Pauschalvergütung.
Der erste Anruf ist regelmäßig kostenfrei.

Informationen zur Vergütung

  • Prozesskostenhilfe
  • Individuelle Vergütungsvereinbarungen
  • Erstberatung
  • Kostenerstattung
  • Gesetzliche Gebühren nach Rechtsanwältsvergütungsgesetz

Prozesskostenhilfe

Reichen Ihre finanziellen Mittel nicht aus, die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren aufzubringen, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (staatliche Leistung). Einzelheiten und Voraussetzungen werden wir Ihnen jeweils erläutern und mit Ihnen besprechen.

Kostenerstattung

Auftraggeber unserer Tätigkeit ist immer unser Mandant. Das bedeutet, dass die bei uns entstehenden Auslagen und Gebühren grundsätzlich von Ihnen zu tragen sind.

Sind Sie rechtschutzversichert, haben Sie im Rahmen des Versicherungsschutzes einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer. Zu Ihrer Entlastung und zur Vereinfachung der Angelegenheit übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer; diese Korrespondenz kann kostenpflichtig sein, was wir selbstverständlich vorab mit Ihnen besprechen.

In gerichtlichen Verfahren trägt in der Regel der Prozessverlierer sämtliche anfallenden Kosten. Eine Ausnahme gilt bei arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz.

Individuelle Vergütungsvereinbarungen

  • Honorarvereinbarung mit Stundensatz
    Die Honorarbasis pro Stunde wird vertraglich vereinbart. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt anhand transparenter und nachprüfbarer Aufstellungen. Hier wird die von uns erbrachte Leistung dokumentiert.
  • Pauschalhonorar
    Beim Pauschalhonorar wird ein bestimmtes Honorar, unabhängig von Zeitaufwand oder Gegenstandswert, vereinbart.
  • Erfolgshonorar
    Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars gestattet der Gesetzgeber nur unter sehr speziellen Umständen. Ob diese Vergütungsform in Ihrem konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist, erläutern wir gerne mit Ihnen persönlich.

Gesetzliche Gebühren nach Rechtsanwältsvergütungsgesetz

Für den Fall, dass zwischen uns keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird, wird die Abrechnung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach den sog. gesetzlichen Gebühren vorgenommen. Ausgangsbasis ist der Gegenstandswert oder auch Streitwert genannt. Das RVG gibt einen Rahmen vor, der die Eigenheiten des speziellen Sachverhalts, aber auch die rechtliche Schwierigkeit des Falls insgesamt berücksichtigt. DIeser Gebührenrahmen geht bis zu einer 2,5-fachen Geschäftsgebühr im außergerichtlichen Bereich. Bei einem etwaigen sich anschließenden gerichtlichen Verfahren, werden dann Teile der außergerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die gerichtlich anfallenden Anwaltsgebühren (nicht Gerichtskosten) zu Gunsten des Mandanten angerechnet.

Erstberatung

Die Erstberatung dient zunächst der Klärung der relevanten Tatsachen und einer ersten rechtlichen Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts durch uns. Dies findet gewöhnlich in einem persönlichen Gespräch statt oder, wenn Sie es wünschen auch telefonisch und kostet für Verbraucher maximal 190 € zzgl. USt, für gewerbliche Mandanten maximal 250 € zzgl. USt. EIne schriftliche Stellungnahme unsererseits gibt es in diesem Fall nicht.

Für den Fall, dass Sie uns danach in dieser Sache mandatieren, wird die gezahlte Erstberatungsgebühr vollständig von den künftigen Gebühren zu Ihren Gunsten abgezogen.