Vorsorgeverfügungen

Vorsorgeverfügungen sollen nicht nur der „vorletzte“ Wille sein. Ab Eintritt in das Erwachsenenalter können Sie dafür sorgen, dass Sie ein Notfall rechtlich nicht unvorbereitet trifft. Eine plötzliche Notsituation kann Sie immer überraschen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

 

Heidi Jobst Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

Heidi Jobst

Heidi Jobst

Anwältin Heidi Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht unterstützt Sie gerne in allen Fragen der Vorsorgeverfügung.

E-Mail: jobst@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-50

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung vermeiden Sie, dass im Ernstfall andere fremde Personen gegen Ihren Willen entscheiden. Die Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung setzt eine von Ihnen bestimmte Person ein, die  sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll.

Unser individueller „Notfallkoffer“ berücksichtigt Ihre aktuelle Lebenssituation: Egal ob Sie junge Erwachsene (Ihre Eltern dürfen nicht mehr für Sie entscheiden), junge Eltern (wer kümmert sich im Notfall um Ihre Kinder?), in Ehe- oder Lebensgemeinschaft lebende Erwachsene (Ihr Partner hat ohne Ihre Verfügung keine Rechte!) oder im besten Alter sind und noch gerne reisen und Ihre Vermögenswerte gut vertreten wissen wollen.

Folgendes können wir für Sie tun:

  • Wir beraten Sie zu einem fairen Pauschalpreis, individuell nach Ihren Bedürfnissen, bei der Erstellung dieser Verfügungen, einzeln oder als Gesamtpaket.
  • Wir lassen diese für Sie beim Zentralen Vorsorgeregister eintragen und entlasten damit Ihre Angehörigen im Notfall.
  • Wir kommen in Ihre Firma und informieren Ihre Mitarbeiter oder Kunden zu dieser wichtigen Vorsorge.

Weiterführende Informationen zu unseren Schwerpunkten
sowie zu unserer Kanzlei clx Rechtsanwälte in München finden Sie hier.