(Vergütungs-) Recht der Heilberufe

Neben Arzt und Zahnarzt existieren weitere medizinische Berufsfelder wie etwa Heilpraktiker und die so genannten medizinischen Heilhilfsberufe (z. B. Hebammen, Krankengymnasten etc.). Hinsichtlich der Vergütung für diese Berufsgruppen spielt in erster Linie die Unterscheidung zwischen Vergütungen im gesetzlichen Krankenkassensystem („Kassenpatienten“) und den Vergütungen für „Privatpatienten“ eine Rolle. Zudem bestehen für alle unterschiedliche Gebührenordnungen.

 

Heidi Jobst Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

Heidi Jobst

Heidi Jobst

Rechtsanwältin Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht, unterstützt Sie gerne in allen Fragen der Vergütung der medizinischen Behandlung.

E-Mail: jobst@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-50

Was versteht man unter Vergütungsrecht der Heilberufe?

Das Vergütungsrecht umfasst sämtliche Fragen der Honorierung von medizinischen Behandlungen, die von Angehörigen von Heilberufen vorgenommen wurden.

Wir wehren unbegründete ärztliche, zahnärztliche Honoraransprüche oder Honoaransprüche anderer medizinischer Leistungserbringer ab. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, wenn schon vorliegende Rechnungen oder zukünftige Kosten nicht von Ihrem Krankenversicherer übernommen werden, obwohl diese medizinisch notwendig waren.

 

 

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