Regress der Krankenversicherer

Versicherungen prüfen bei Schadensfällen, ob sie Verursacher in Regress nehmen können. Um die Gemeinschaft der Versicherten zu entlasten sind sie gehalten, Schadensleistungen wieder beim Schädiger zu regressieren.

 

Heidi Jobst Rechtsanwältin für Medizin- und Arzthaftungsrecht in München

Heidi Jobst

Heidi Jobst

Rechtsanwältin Jobst, Fachanwältin für Medizinrecht, unterstützt Sie gerne in allen Fragen des Regresses

E-Mail: jobst@clx-anwalt.de
Telefon: 089-4141476-50

Wir vertreten auch direkt die Regressansprüche der GKV oder PKV außergerichtlich und gerichtlich. Meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin kommt hier besonders zum Tragen. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachanwalt des Patienten und dessen Krankenkasse bzw. privatem Krankenversicherer ist im Medizinrecht essenziell. Hier leisten die Regressabteilungen der Versicherer oft wertvolle Vorarbeit oder unterstützen den Patienten bei der Ermittlung von Behandlungsfehlern (Gutachten des MD; Gutachten des Beratungsarztes).

Die vom Patienten durchgesetzten eigenen Ansprüche helfen im Anschluss dem Krankenversicherer, die eigenen fehlerbedingten Ausgaben wieder für die Versichertengemeinschaft zurückzufordern. Hierbei sind wir unterstützend tätig.

 

Weiterführende Informationen zu unseren Schwerpunkten
sowie zu unserer Kanzlei clx Rechtsanwälte in München finden Sie hier.