Gewerberaummietvertrag

Brauchen Sie rechtliche Unterstützung bei Ihrem Gewerbetraummietvertrag? Auch beim Gewerberaummietrecht bildet der Mietvertrag die Rechtsgrundlage für das Mietverhältnis. Beim Gewerberaummietvertrag ist grundsätzlich die Schriftform nötig, andernfalls ist er mit gesetzlicher Frist kündbar. Wird gegen das Formerfordernis verstoßen, ist der Vertrag nicht unwirksam, sondern gilt als auf unbestimmte Zeit beschlossen.

 

Susanne Bühler

Rechtsanwältin Susanne Bühler, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, berät Sie kompetent und umfassend bei allen juristischen Belangen des Gewerberaummietrechts.

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Telefon: 089-4141476-0

Susanne Bühler Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München

Susanne Bühler

Was umfasst Gewerberaummietrecht?

Mietgegenstand bei Gewerberaummietverträgen sind alle Geschäftsräume, so beispielsweise Büros, Geschäfte, Ladenlokale, Arztpraxen, Behandlungsräume, Fitnessstudio etc.

Folgendes kann ich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Sie tun

  • Vor Vertragsabschluss prüfen wir Vertragsentwürfe, verfassen selbst Vertragsentwürfe, verhandeln mit dem Vertragspartner über die Miethöhe, die Mietänderung, die Laufzeit, Umbauten, Einbauten, die Umlage und Abrechnung von Nebenkosten.
  • Nach Vertragsabschluss prüfen wir im Falle von Mängeln die Möglichkeit zur Mietminderung, die Möglichkeit der Vertragsanpassung/Mieterhöhung oder den Wechsel der Vertragsparteien.
  • Nach Vertragsbeendigung prüfen wir außerdem, welche Schönheitsreparaturen im Einzelfall durchzuführen sind, welche Einbauten zu beseitigen sind und was bei Vertragsbeendigung zu beachten ist.

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