Krankentagegeldversicherung

Ihre private Krankentagegeldversicherung zahlt nicht? Da die Zahlungen eines Krankentagegeldes für den Versicherer regelmäßig mit hohen Kosten verbunden ist, prüfen viele Versicherer die Voraussetzungen besonders aufmerksam.

 

Susanne Bühler

Rechtsanwältin Susanne Bühler, Fachanwältin für Versicherungsrecht, berät Sie kompetent und umfassend bei allen juristischen Belangen Ihrer Krankentagegeldversicherung.

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Susanne Bühler Rechtsanwältin für Versicherungsrecht in München

Susanne Bühler

Krankentagegeldversicherung – Was ist das?

Die Krankentagegeldversicherung ist ein Bestandteil der privaten Krankenversicherung (PKV).  bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine sogenannte Summenversicherung. Im Vorhinein wird im Versicherungsvertrag vereinbart, wie viel der Versicherer im Einzelfall pro Tag zu bezahlen hat. Die Krankenhaustagegeldversicherung kann im Zusammenhang mit Ihrer Krankenversicherung (sogenannte Krankheitskostenversicherung) als Zusatzversicherung abgeschlossen werden oder auch allein. Gesetzliche Grundlage sind die Versicherungsbedingungen, insbesondere die MB/KT. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person tatsächlich ihre berufliche Tätigkeit in keiner Weise mehr ausübt.

Krankentagegeldversicherung – Berufsunfähigkeitsversicherung- was ist der Unterschied?

Die Krankentagegeldversicherung muss man von der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden: Die Krankentagegeldversicherung tritt ein, wenn Sie zu 100 % arbeitsunfähig sind, sich in medizinischer Behandlung befinden, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird und Sie aller Voraussicht nach wieder in Ihrem Beruf zurückkehren können, da die Erkrankung eine vorübergehende ist. Mit der Krankentagegeldversicherung ist der Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird, abgesichert.

Die Krankentagegeldversicherung ist befristet, üblicherweise bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Voraussetzung ist die sogenannte Versicherungsfähigkeit. Nicht versicherungsfähig ist, wer erwerbslos oder berufsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeit führt zur automatischen Beendigung der Krankentagegeldversicherung.